Im Mai 2022 erhöhte die Verbund AG die Strompreise von über 320.000 Kund:innen. Grund dafür war eine Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf den Österreichischen Strompreisindex abstellt. Er berechnet sich aus Börsenpreisen. Die Verbund AG hatte ihre Preise an diesen Börsenindex gebunden, obwohl sie große Strommengen aus Wasserkraft selbst erzeugt. Außerdem warb das Unternehmen mit "Strom zu 100 Prozent aus österreichischer Wasserkraft".
Nun erhalten rund 320.000 Stromkund:innen der Verbund AG Geld zurück. Der VKI hatte die Verbund AG im Auftrag des Sozialministeriums geklagt und sich dann mit dem Stromanbieter auf Rückzahlungen geeinigt. Betroffene Kund:innen können sich ab heute kostenlos beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) anmelden.
Berechnungsgrundlage der Rückzahlungen sind die konkrete Preiserhöhung und der konkrete Verbrauch für den jeweiligen Haushalt. Kund:innen erhalten die Differenz zwischen dem alten Strompreis vor Mai 2022 und dem erhöhten Preis als Pauschalsummen rückerstattet. Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3.300 kWh erhält dadurch 90 Euro. Auch Verbraucher:innen, die inzwischen keine Kund:innen der Verbund AG mehr sind, haben Anspruch auf die Rückzahlung.
Für den Erhalt der Rückzahlung ist eine Anmeldung zur VKI-Sammelaktion notwendig. Diese ist für Betroffene zwischen 02. September und 11. November 2024 kostenlos auf der Website des VKI unter www.verbraucherrecht.at/verbund-aktion2024 möglich. Die Verbund AG informiert Kund:innen mit Rückzahlungsanspruch in den nächsten Tagen per Mail oder per Brief.
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