Letztes Ferienwochenende: Viel los auf den Straßen

Alle Infos + richtiges Verhalten bei Stau
Kärnten
26. Juni 2024 · 00:00 Uhr

Infos von ÖAMTC und Asfinag


Im spätsommerlichen Reiseverkehr steht die finale Rückreisewelle bevor – und einmal mehr wird einiges an Geduld erforderlich sein, um ans Ziel zu kommen. Wir haben uns beim ÖAMTC und der Asfinag über die größten Stauhotspots informiert und alle Infos hier für dich zusammengefasst:
Das sind die Stauhotspots in Kärnten:
  • A2, Süd Autobahn, Baustellenbereiche Velden, Bad Sankt Leonhard - Wolfsberg 
  • A11, Karawanken Autobahn, besonders vor dem Karawankentunnel  
Sowohl ASFINAG als auch ÖAMTC sagen, es sei unmöglich vorherzusagen wie viel los sein wird. Auf jeden Fall ist insgesamt mit mehr Verkehr zu rechnen. Die Baustellen auf der Autobahn sind in Kärnten allesamt zweispurig befahrbar. Also gibt es kein Nadelöhr, welches für zusätzlichen Stau sorgen könnte.
Auf jeden Fall viel los sein wird in und rund um Salzburg. In Kärnten betrifft es bei uns maximal den Karawankentunnel, da dieser ja nur eine Tunnelröhre und pro Fahrtrichtung nur eine Fahrspur hat und auch an den Mautstellen muss man mit Verzögerungen rechnen.
Tipps von der Asfinag:
  • Sich vor Abfahrt über den Verkehr informieren
  • Geduld
  • und immer etwas Wasser dabei haben. 
Tipp. vom ÖAMTC:
  • Um zusätzliche Staubildung an der Mautstelle Karawankentunnel zu vermeiden kann man sich eine einmalige Durchfahrtskarte vorab kaufen. So muss man an der Maut nicht stehenbleiben. Da das Kennzeichen für eine Durchfahrt bereits registriert wurde. Das funktioniert aber nur in Richtung Slowenien. Auf dem Rückweg muss man die Maut vor Ort bezahlen. 
  • Die Fahrt – wenn möglich – früh morgens oder am Abend antreten, wenn die Temperaturen zumindest etwas niedriger sind. Während der Fahrt sollte das Fahrzeug nicht zu extrem runtergekühlt werden, denn große Temperaturunterschiede beim Aus- & Einsteigen belasten den Körper. Weitere Tipps: Gelassen bleiben, viel alkoholfreie Flüssigkeit trinken und leichte Kost essen. 
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Was ist im Stau verboten, was erlaubt?


Im spätsommerlichen Reiseverkehr steht die finale Rückreisewelle unmittelbar bevor – und einmal mehr wird einiges an Geduld erforderlich sein, um ans Ziel zu kommen. ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer: "Leider gehören Staus in der Reisezeit zum Alltag. Bei sommerlichen Temperaturen und auf langen Fahrten ist es allerdings noch einmal schwerer, einen kühlen Kopf zu bewahren, wenn nichts mehr geht." Doch wie verhält man sich eigentlich im Stau und im stockenden Verkehr, was ist verboten, was ist erlaubt? 
Der Mobilitätsclub hat die Antworten auf häufig gestellte Fragen – aber Achtung, diese Vorschriften und Empfehlungen gelten für Österreich, im Ausland gibt es teils abweichende Bestimmungen:
  • Rettungsgasse bilden: Bei stockendem Verkehr – also vor allem bei Stau – muss Einsatzfahrzeugen ein schnelles Durchkommen ermöglicht werden. "Die Rettungsgasse ist auf mehrspurigen Richtungsfahrbahnen, wie Autobahn und Autostraße, zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen zu bilden. Das gilt auch dann, wenn man kein Einsatzfahrzeug wahrnimmt", stellt Hoffer klar. Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen von bis zu 2.180 Euro rechnen. Dazu können noch Verfahrenskosten und Schadenersatzforderungen kommen.
  • Rechtsfahrgebot: Von manchen als Schikane empfunden, gilt das Rechtsfahrgebot immer, soweit es zumutbar ist. "Den zweiten Fahrstreifen darf man ausnahmsweise länger nutzen, wenn auf dem ersten Streifen viele Fahrzeuge langsam unterwegs sind und man dort immer nur sehr kurze Strecken fahren könnte", so Hoffer. Immer, wenn man nicht ganz rechts fährt, gilt es, regelmäßig in den Rückspiegel zu schauen.
  • Überholen: An sich darf man rechts nicht überholen. Ausnahmen bestehen nur, wenn Kolonnen nebeneinander fahren, auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit.
  • Aussteigen: Grundsätzlich darf man auf Autobahnen und Schnellstraßen das Fahrzeug auch bei Stau nicht verlassen. Bei erkennbar längerem Stillstand sollte die Exekutive aber keine Strafen aussprechen, zumindest wenn keinerlei Gefahr besteht – weit vom Fahrzeug entfernen darf man sich allerdings auf keinen Fall. Beim Überqueren der Rettungsgasse ist besondere Vorsicht geboten.
  • Rückwärtsfahren oder Wenden: Beides ist auf der Autobahn verboten – es sei denn, die Polizei fordert dazu auf, um den Verkehr von der Autobahn abzuleiten. Eigenständige Aktionen sind nicht nur gefährlich, sondern werden mit einer Strafe bis zu 726 Euro geahndet. "Geisterfahren" ist noch teurer und kann auch den Führerschein kosten.
  • Pannenstreifen: Diese Verkehrsfläche ist – wie der Name schon sagt – für Fahrzeuge reserviert, die aufgrund einer Panne zum Stillstand gebracht werden mussten. Wer meint, so den Stau "auszutricksen" und die nächste Abfahrt oder einen Rastplatz zu erreichen, riskiert bis zu 726 Euro Verwaltungsstrafe. In seltenen Fällen kann der Pannenstreifen mittels Fahrstreifensignalisierung frei gegeben werden. Dann gilt auch hier das Rechtsfahrgebot.
  • Reißverschlusssystem: Ist ein Fahrstreifen wegen eines Unfalls oder einer Baustelle blockiert, muss man sich unmittelbar vor der Engstelle im Reißverschlussverfahren einordnen. Bei richtiger Anwendung kann der Verkehr auf diese Weise – zwar langsamer, aber doch - am Laufen gehalten werden.
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