Veranstaltungsverbot am Karfreitag

Ist das noch zeitgemäß?
Kärnten
27. März 2024 · 10:33 Uhr

Verbot in Kärnten


Mit dem Karfreitag startet am 29. März dieses Jahr das Osterwochenende - an diesem Tag gedenken Gläubige der Kreuzigung und dem Tod von Jesus Christus. Trotzdem handelt es sich in Österreich um keinen gesetzlichen Feiertag. Im ganzen Land gibt es Gesetze, die verschiedene Veranstaltungen an diesem Tag verbieten. Die strengsten Regeln gibt es aber in Kärnten. Hier sind unerwünschte Veranstaltungen sogar bis zum Karsamstag bis um 14:00 Uhr verboten. Darunter fallen zum Beispiel Konzerte und Sportveranstaltungen. Bei anderen Events handelt es sich oft um eine juristische Auslegungssache - Discos, Bars und Restaurants haben meist geöffnet.

Ist das noch zeitgemäß?

...diese Frage kommt immer öfter auf. Nachdem am Karfreitag im Jahr 2023 ein Protestkonzert der deutschen Band "Dÿse" im Kulturhof Villach stattgefunden hat wurde diskutiert, ob es denn überhaupt ein Veranstaltungsverbot geben muss. Das Konzert fand damals als Protest gegen die "religiös begründete Ungleichbehandlung" statt. Laut Kulturhof-Gründungsmitglied Martin Dueller sei ein Verbot dieser Art nicht zeitgerecht und schränke die Kunstfreiheit ein. Außerdem sei der Karfreitag auch kein Feiertag - und wer arbeiten kann, kann auch feiern. Trotzdem drohen bei einem Verstoß gegen dieses Verbot bis zu 7.260 Euro Strafe.

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